Vorweg zur Erklärung: das Opt-in Verfahren ist ein ausdrückliches Zustimmungsverfahren, bei dem der Endverbraucher die Werbekontaktaufnahmen vorher (meist durch eMail, Telefon, SMS, …) explizit zustimmen muss. Bei dem Double Opt-in Verfahren wird meist per eMail anschließend noch eine zusätzliche Bestätigung versendet.
(Quelle Wikipedia)
In der Praxis erhält jeder neue Newsletter-Abonnent ein follow-up eMail, in dem er die Anmeldung (oder Abmeldung) zum Newsletter noch einmal explizit bestätigen soll. Damit möchte man sicher gehen, dass niemand in fremden Namen für eine fremde Adresse Werbe-eMails und somit Spam anfordert.
Gesetzlich ist das Double Opt-in Verfahren in Deutschland keine Pflicht. Es sollte aber immer angewendet werden, denn nur so kann man im Streitfall nachweisen, dass eine bestimmte Person den Newsletter auch tatsächlich angefordert hat.