Auf gar keinen Fall. Wenn man ein fremdes Fahrrad bemalt und den eigenen Namen darauf schreiben, gehört es anschließend auch nicht einem selbst, noch darf man es ohne Genehmigung des Eigentümers benutzen.
Genauso verhält es sich bei einem Foto (oder anderem Werk). Egal ob man z.B. die Farben ändern, Motive freistellen oder sonstige Änderungen vornimmt, das Urheberrecht bleibt stets unberührt.
Möchte man es also anschließend nutzen und veröffentlichen, muss man den Urheber um Erlaubnis fragen. Dieser räumt dann gegebenenfalls ein Nutzungsrecht ein.
Es gibt eine Ausnahme, wobei die jeweilige Zuordnung extrem schwierig ist und im Einzelfall entschieden werden muss. Wenn nach einer Bearbeitung eines Fotos das Original kaum noch zu erkennen ist, spricht man von einer freien Bearbeitung, für deren Veröffentlichung keine Zustimmung des Urhebers nötig ist. Wann aber der Abstand zum Originalfoto erreicht ist, bleibt oft eine strittige Einzelentscheidung.