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Nun sollen deutsche Werbetreibende Google und Facebook Steuern zahlen
Nun sollen deutsche Werbetreibende Google und Facebook Steuern zahlen

Die Finanzbehörden haben ein altes Gesetz wiederentdeckt und frisch interpretiert. Die Idee: Deutsche Unternehmen sollen für Werbeausgaben bei Google, Facebook, Instagram und Co. besteuert werden. Und zwar mit 15%, rückwirkend die letzten 7 Jahre!

Offensichtlich macht Not erfinderisch, wenn man schon nicht direkt an das Geld (Steuern) der Global Player herankommt, dank derer guten Anwälte, dann nimmt man es sich eben von denen, die diese Form der Werbung genutzt haben. Eine Idee, in Bayern geboren, wartet jetzt auf einen einheitlichen Beschluss vom Bundesfinanzministerium.

Grundlage: §50a ESTG

Findige Finanzbeamte haben einen Weg gesucht, die Leistungen der Internetriesen doch besteuern zu können. Leider gehen sie dabei aber nicht an die Leistungsanbieter, die für deren Dienstleistung Einnahmen generieren, sondern an die vielen Werbetreibenden, die diese Leistungen in Anspruch genommen und bereits dafür gezahlt haben.

Wie ist das möglich, gewöhnlich werden dich Einnahmen besteuert und nicht Ausgaben?

Grundlage bildet die Quellensteuer nach §50a ESTG, die folgendes besagt:

(1) Die Einkommensteuer wird bei beschränkt Steuerpflichtigen im Wege des Steuerabzugs erhoben

…] 3. bei Einkünften, die aus Vergütungen für die Überlassung der Nutzung oder des Rechts auf Nutzung von Rechten, insbesondere von Urheberrechten und gewerblichen Schutzrechten, vonbgewerblichen, technischen, wissenschaftlichen und ähnlichen Erfahrungen, Kenntnissen und Fertigkeiten, zum Beispiel Plänen, Mustern und Verfahren, herrühren […]“

Ursprünglich war dieses Gesetz verabschiedet, um ausländische Unternehmen, die keinen Sitz in Deutschland haben, bei Inlandsgeschäften besteuern zu können. (z.B. Konzertveranstalter internationaler Bands).

Was nicht passt, wird passend gemacht

Die Finanzbehörden legen das Gesetzt nun wie folgt aus: Ein Werbebanner, den z.B. Google bereitstellt, wird den Werbetreibenden (zeitlich begrenzt) zur Nutzung überlassen. Dabei handelt es sich speziell um eine „Überlassung der Nutzung von Verfahren“ – womit Googles damit verbundener Algorithmus gemeint ist – die somit steuerrelevant wird.

Sollte das Bundesfinanzministerium dieser Argumentation folgen, müssen deutsche Gewerbetreibende 15 Prozent ihrer Ausgaben, die sie an Google und Co gezahlt haben, dann an den Fiskus abführen. Rückwirkend für 7 Jahre.

Theoretisch haben sie dann die Möglichkeit, diese Steuern von Google zurückzufordern. Theoretisch, denn jedem mit ein wenig Menschenverstand wird klar sein, dass das nicht passieren wird. Schließlich haben sich die Behörden ja bereits die Zähne an den Anwälten der Internetriesen ausgebissen.

Das ZDF berichtete in Frontal 21, dass erste Fälle in Bayern aufgetreten sind und bei Betriebsprüfungen wahnwitzige Steuernachforderungen erhoben wurden. Viele Mittelständler, kleine Betriebe und Startups, die das betriffen würde, haben natürlich weder entsprechende Rückstellungen gebildet, noch können Sie aus dem laufenden Geschäftsbetrieb solche Summen stemmen oder diese gar fremdfinanzieren. Sie werden schlichtweg in den Ruin betrieben.

Wie die einzelnen Finanzbehörden letztlich entscheiden, und wie die zukünftige Praxis aussehen wird, bleibt abzuwarten. Der Stein ist ins Rollen gekommen, und man wird sehen, wen er überrollt. Lediglich die oberste Finanzbehörde in Frankfurt hat sinngemäß verlauten lassen, dass man in Hessen dieses Verfahren nicht anwenden werde, noch geplant habe, es zukünftig anzuwenden.

Quelle: Online-marketing.de v. 26.2.2019

Anmerkung: Frankreich hat seit dem 1. Januar 2019 im Alleingang die Digitalsteuer eingeführt. Die Abgabe soll ab dem 1. Januar 2019 auf Werbeumsätze, den Verkauf persönlicher Daten und andere Aktivitäten großer Internetplattformen wie Facebook und Google anfallen.

Theoretisch wäre das auch für Deutschland eine Option, aber diese ist politisch nicht gewollt. Denn man befürchtet, dass Trump im Umkehrschluss Importzölle in Höhe von bis zu 25% auf deutsche Autos erheben wird. Bleibt abzuwarten, ob er dafür einen Anlass wie die Digitalsteuer braucht…

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