Page 20 - Handbuch
P. 20

Seite 14
   Barbara Bendiks Schulsozialarbeiterin
Schuleigene Beratung in der IGS Moormerland
„Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit!"
Das ist der Leitgedanke des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG). Alle Kinder haben ein Recht darauf, angemessen versorgt, gefördert und ge- schützt zu werden und sich am gesellschaftlichen Leben zu beteiligen.
In diesem Sinne ist Schule zur Beratung verpflichtet und hat zu sehr ver- schiedenartigen Anlässen entsprechende Angebote auch in Kooperation mit außerschulischen Beratungsstellen zur Verfügung zu stellen.
Beratung an der Schule soll verstanden werden als eine Form pädago- gisch-psychologischen Handelns und einer Hilfestellung für die einzelnen Schülerinnen und Schüler. Insbesondere auch dann, wenn in Einzelfällen zuständige Erziehungsberechtigte nur noch bedingt ihren erzieherischen und beratenden Aufgaben in den Lebensabschnitten ihrer Kinder nachzu- kommen in der Lage sind.
Sicherung der Beratungsqualität
Im Rahmen der Weiterentwicklung und Qualitätssicherung unserer Schule haben wir verschiedene Pro- jektgruppen gebildet und entwickeln, auch mit externen Spezialisten, fol- gende Bereiche kontinuierlich weiter:
• Einzelfallberatung
• Schullaufbahnberatung
• Elternberatung
• Lehrer/-innenberatung
• Schulleitungsberatung
• Kooperation mit verschiedenen
Institutionen, z.B. der Schulsozi-
alarbeit / Jugendpflege
• Eltern- und Schülervertretungbe-
ratung
• Beratung im Rahmen von Schul-
entwicklung / Schulprogramm
   IGS Moormerland













































































   18   19   20   21   22