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OS-Plattform

Mittlerweile bekannt ist die Plattform zur Online-Streitbelegung bei Verbraucherbeschwerden, die sogenannte OS-Plattform. Jeder Händler muss zwingend einen Link im Impressum aufführen, der auf die auf die Onlineschlichtungsplattform der EU führt. Dienstleister müssen zusätzlich ihre eMail-Adresse angeben. Das Impressum bietet sich für den Link deswegen an, weil die Vorschriften besagen, dass der Link „leicht zugänglich“ sein muss.

§36 VSBG

Bisher weniger bekannt ist, dass seit dem 1. Februar 2017 neue Informationspflichten für Händler und Unternehmer bestehen. Diese ergeben sich aus §36 und §37 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG). Hintergrund der beiden Gesetze ist eine alternative Streitbeilegung in Verbraucherstreitfällen.

Voraussetzung ist, dass Sie

  • mehr als 10 Beschäftigte haben und
  • eine Webseite oder/und AGB verwenden.

Achten Sie als Shopbetreiber oder Dienstleister also gegebenenfalls darauf, Ihre AGB zu ergänzen!

Gemäß des §36 VSBG müssen Sie den Verbraucher informieren, ob Sie bereit oder verpflichtet sind, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Ist das der Fall, muss die Anschrift und die Webseite der Streitbeilegungsstelle genannt werden. Ebenso sind die Informationen leicht zugänglich und verständlich auf der Webseite genannt werden.

§37 VSBG

Aus §37 VSBG ergibt sich eine Mitteilungspflicht. Jetzt wird es interessant. Zunächst müssen Sie dem Verbraucher mitteilen, ob Sie zur Teilnahme an einem Streibeilegungsverfahren bereit sind, oder gar verpflichtet.

Dann müssen Sie dem Verbraucher mitteilen, welche Schlichtungsstelle für den Kunden zuständig ist, bzw. zuständig wäre.

Auch wenn das Unternehmen nicht an einem Streitschlichtungsverfahren teilnimmt, so muss die Informationspflicht aus §37 VSBG erfüllt werden! D.h., auch wenn er nicht teilnimmt, so muss er trotzdem dem Kunden mitteilen, welche Verbraucherschlichtungsstelle zuständig wäre, würde er teilnehmen…

Übrigens, die zuständige Schlichtungsstelle ist die Stelle, die für die „konkrete Streitigkeit sachlich und örtlich zuständig ist und deren Verfahren dem Unternehmer zur Teilnahme offen steht.“

Wenn es für Sie keine spezifische Schlichtungsstelle gibt,  ist allgemein die „Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V., Straßburger Straße 8, 77694 Kehl am Rhein zuständig:
https://www.verbraucher-schlichter.de

Quelle: eRecht24

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