Grundsätzlich: bei uns in Deutschland gilt das Urheberrecht, nicht das Copyright. Das Urheberrecht tritt automatisch in Kraft, sobald ein Werk vollendet ist. Also mit Betätigung des Auslösers einer Kamera oder der Beendigung eines Textes. Es sind keine weiteren Formalien wie Anmeldung oder Hinterlegung nötig, wie z.B. beim Marken- oder Patentrecht.
Spannend wird es aber bei dem Punkt, ob automatisch jedes Werk geschützt ist. Das ist zu verneinen. Denn das Urheberrecht schützt nur solche Werke, die eine gewisse Schöpfungstiefe erreichen. Gemeint ist damit, dass das Werk eine persönliche geistige Schöpfung eines Menschen und nicht etwa einer Maschine beinhaltet. Auch banale Werke sind ausgeschlossen.
Ob diese Bedingungen erfüllt sind, ist unabhängig davon, ob am Werkstück ein Copyrightvermerk ist oder nicht. Im Umkehrschluss: nicht jedes Werk mit einem Copyrightvermerk ist auch automatisch geschützt.
Die große Ausnahme: Fotos
Ein Foto ist automatisch und immer urheberrechtlich geschützt. Auf eine Schöpfungstiefe kommt es dabei nicht an. Es ist unerheblich, ob es sich um eine wertvolle Fotografie oder um ein einfaches Produktfoto handelt.
Urheberrecht und Copyright sind übrigens nicht dasselbe.