Artikel
Regelung 2015: Internet Förderung im Landkreis Oldenburg

Sparen Sie 50%, max. 750,- €

Seit Januar 2015 besteht eine neue Regelung für die Internetförderung von Webseiten im Landkreis Oldenburg. Bis dato erfolgte die Förderung aus EU-Fördermitteln. Da dieses Förderprogramm ausgelaufen ist, übernimmt die WLO die Förderung nun aus eigenen Mitteln.

Neu an der Regelung ist, dass nicht mehr nur die Erstgestaltung von Webseiten gefördert wird, sondern auch der Relaunch, sofern in den letzten drei Jahren für die entsprechende Seite keine Fördermittel in Anspruch genommen wurden.

Geblieben ist die Förderhöhe von 50%, maximal 750,- €. Ebenso muss der Antrag unbedingt vor Projektbeginn gestellt werden. Eine Garantie auf Förderung gibt es nicht, es wird von Fall zu Fall geprüft.

Näheres erfahren Sie bei der WLO, gerne hilft auch wir Ihnen weiter. Wie wir finden, eine wirklich wertvolle und wichtige Maßnahme der WLO und eine große Chance für Unternehmen des Landkreises, mithilfe einer modernen responsiven Webseite ihre Marktposition zu festigen oder auszubauen.

[ratings]
Allgemein

Copyright: 2004 – 2017 | KRquadrat.com