Category "Recht"

Es ist einleuchtend, dass es nicht erlaubt ist, ganze Passagen einfach abzuschreiben. Aber auch die Zitierfreiheit ist nicht unbegrenzt und kann nach Belieben ausgedehnt werden. Hier gibt es ganz klare Regeln:

Grundsätzlich benötigt man für fremde Texte und Fotos die Zustimmung des Urhebers. Ein Zitat darf also nicht um seiner selbst willen übernommen werden, weil es „so schön ist“ oder dem Thema der eigenen Seite entspricht. Ein Zitat muss einen Zweck erfüllen.

Es ist also erforderlich, dass ein Zitat lediglich genannt werden darf, um die eigene Idee und Auffassung zu unterstreichen. Man muss also eine eigene geistige Idee verfolgen und das Zitat darf lediglich als Beleg oder Unterstreichung dienen.

Dabei darf ein Zitat nicht verändert und sollte nicht in einen falschen Kontext gestellt werden. Es ist zwingend die Quelle zu nennen, damit eine Prüfbarkeit gegeben ist.

Bei einem Text muss der Name des Autors und das Medium (Buch, Veröffentlichung, etc.) stehen. Bei einem Bild muss in unmittelbarer Nähe des Bildes der Name des Urhebers benannt werden. Viele Bildportale fordern zusätzlich eine Verlinkung.

www.KRquadrat.com

 

InternetRecht

Vorsicht als privater eBay-Anbieter. Schnell wird man als gewerblicher Anbieter eingestuft

InternetRecht

Copyright: 2004 – 2017 | KRquadrat.com